Wer benötigt Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne sind ein Muss für:
Schutzobjekte für die ein Feuerwehrplan behördlich angeordnet wurde
Schulen, Krankenhäuser und Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Plätzen
für die nach FwDV 500 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 500) Punkt 1.2.2.2 festgelegten Gefahrengruppen II und III
Die Feuerwehrpläne sollten hier zum Einsatz kommen:
Objekte mit außergewöhnlicher Brandempfindlichkeit
Objekte mit hilfsbedürftigen Personen
Objekte mit Menschenansammlungen
Museen und Baudenkmäler
Objekte bei denen durch Nutzung oder Bauweise mit besonderen Gefahren zu rechnen ist
Objekte mit nicht ausreichender Löschwasserversorgung
Objekte, bei denen falsche taktische Entscheidungen im Notfall wahrscheinlich sind (durch schwer erkundbare Eigenschaften der Bauart und Nutzung)
Nur aktuelle Feuerwehrpläne können im Ernstfall helfen. Daher sind die Feuerwehreinsatzpläne stets auf dem aktuellsten Stand zu halten.
Die Feuerwehrpläne müssen bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Ortsfeuerwehr hinterlegt werden. Ein weiterer Feuerwehrplan muss beim Objekt (zuständiger Pförtner, Hausmeister, Brandmelderzentrale etc.) hinterlegt sein.
In den Feuerwehrplänen müssen aufgenommen werden:
Einrichtungen für die Feuerwehr wie z.B. Blitzleuchte, Feuerwehr-Informationszentrale, etc., Hauptabsperreinrichtungen für Strom, Gas und Wasser sowie Einspeisungsmöglichkeiten für Löschmittel und Löschanlagen. Außerdem sind Feuerwehrzufahrten sowie Löschwasserentnahmestellen in Feuerwehreinsatzpläne zu kennzeichnen. Besondere Gefahrenstellen wie z.B. Transformatoren und ähnliches müssen eingetragen werden.